elefand - Elektronische Erfassung von Deutschen im Ausland
17.09.2013 21:45:59
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§ 6 Abs. 3 Konsulargesetz fordert die deutschen Auslandsvertretungen auf, im Interesse der Krisenvorsorge Listen der in ihrem Amtsbezirk ansässigen Deutschen und ihrer Familienangehörigen zu führen. Die Möglichkeit der Registrierung zur Einbeziehung in Maßnahmen der Krisenvorsorge und -reaktion besteht darüber hinaus auch für kurzzeitige Auslandsaufenthalte. Die Webseite unter dem folgendenen Link ermöglicht es allen deutschen Bürgern, sich während eines Auslandsaufenthaltes zu registrieren. https://service.diplo.de/elefandextern/home/registration!form.action |